Betreuung

Vom Gericht bestellte Betreuer haben die Aufgabe, Menschen zu vertreten und zu unterstützen, die auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung  ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Für diese Menschen wird eine Betreuung eingerichtet, damit sie nicht an den Rand der Gesellschaft geraten. Wille und Wohl der betroffenen Menschen stehen dabei an erster Stelle. Betreuer kümmern sich im Auftrag ihrer Klienten um rechtliche und soziale Belange. Medizinische, pädagogische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse bilden die Grundlage der Betreuungsarbeit.

Betreuungen werden grundsätzlilch von den zuständigen Amtsgerichten eingerichtet. Hier wird entschieden, wer eine Betreuung erhält und in welchem Umfang. Gesetzlich geregelt ist, dass Betreuungen in spezifischen Aufgabenfeldern und nicht pauschal festgelegt werden. Diese Regelung ermöglicht den Betroffenen weiterhin eigenverantwortlich zu handeln. Betreuer/innen vertreten und beraten, unterstützen und handeln in folgenden Aufgabenfeldern.

  • Gesundheitsfürsorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Vermögenssorge
  • Rentenangelegenheiten
  • Sozialhilfeangelegenheiten
  • Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden

Unsere Tätigkeiten

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und haben es uns zur Aufgabe gemacht, Menschen, die zur Lösung ihrer Angelegenheiten Unterstützung benötigen, fachkundig zu begleiten. Mit unserer Arbeit versuchen wir, gesellschaftliche Ausgrenzungen zu verhindern und sozialen Benachteiligungen entgegenzuwirken, indem wir die Interessen und Bedürfnisse betroffener Menschen vertreten.

Unsere Tätigkeit gründet auf über 20 Jahren Erfahrung in diesem Bereich.

Wille und Wohl unserer Klienten stehen für uns dabei an erster Stelle. In Zusammenarbeit mit anderen Pflege- und Sozialeinrichtungen haben wir es geschafft, ein enges Netzwerk rund um die betreuten Klienten aufzubauen, so dass wir immer eine optimale Lösung entwickeln und organisieren können.